1518: Martin Luther und die Hexerei PDF Drucken E-Mail
Lukas Cranach d.Ä. (1529):   Martin Luther; Rechte: commons.wikimedia.org
Lukas Cranach, d. Ä.:
Martin Luther, 1529

Die großen Hexenverfolgungen waren, wie oftmals vermutet und behauptet wird, kein Phänomen des "dunklen" Mittelalters. Zwar liegen, einhergehend mit dem Beginn der Inquisition, die Anfänge der Hexenverfolgungen im Spätmittelalter, doch zeigten sich die Höhepunkte der Verfolgungen in der Frühen Neuzeit, von 1550 bis 1670. Um die Jahre 1590, 1630 und 1660 konzentrierten sich die drei großen Verfolgungswellen.

Eine weitere irrige Annahme ist die, dass die Verfolgungen eher eine katholische Eigenart war. Tatsächlich gab es in allen Konfessionen Verfechter und Gegner des "Kampfes" gegen die Hexen - oder besser: Die meisten tummelten sich irgendwo dazwischen, glaubten an einige Aspekte des Hexenwesens, andere lehnten sie ab.

Was alerdings machte das Hexenwesen aus?

Elemente des Hexenwesens

In das spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Verständnis der Hexerei flossen Elemente des Aberglaubens, der christlichen Dämonologie sowie der Inquisition. Im Einzelnen gehörten dazu:

  1. der Schadenzauber (auch "Malefizium"),
  2. der Teufelspakt und die
  3. Teufelsbuhlschaft (also die geschlechtliche Vereinigung mit dem Teufel),
  4. der Hexenflug (und die damit oft verbundene Verwandlung der Hexen in Tiere) sowie
  5. der Hexensabbat.

Eines der wichtigsten Bestandteile des Hexenwesens war der Schadenzauber, also die Vorstellung, dass Menschen mithilfe von Dämonen ihre Mitmenschen schädigen. Und dazu äußerte sich auch der große Reformator Martin Luther (1483-1546).

Luther und der Schadenzauber

Martin Luther beschrieb in einer Schrift über die Zehn Gebote die Malefizien wie folgt:

  • Sie (Hexen und Hexer) können die Augen schädigen und blenden.
  • Sie können Pfeile in die Schenkel schießen. Von diesem Schießen stammt übrigens der noch heute gebräuchliche Begriff "Hexenschuss".
  • Sie können jemanden mit einem Bildnis verzaubern, eine andere Person mit einer Puppe, die das Aussehen derselben hatte, schädigen.
  • Sie können Krankheiten und Tod verursachen.
  • Sie können Stürme entfachen und Gewitter verursachen, um damit die Ernten zu verderben.
  • Sie können Milch stehlen, indem sie diese, in Gedanken bei einer bestimmten Kuh verweilend, aus einem Türpfosten, einer Axt oder einem Handtuch melken.

In anderen Schriften erwähnt Luther noch das Verhexen von Vieh, das Bezaubern der "ehelichen Gliedmaßen" mit der Folge der Unfruchtbarkeit einer Frau und eines Mannes sowie die Verhinderung des ehelichen Aktes durch einen Zauber. Auch Kinder können verhext werden, "so dass diese beständig schreien sowie nicht essen und nicht einschlafen wollen" (Predigt über Exodus 22,16)

Als letztes Merkmal des Schadenzaubers sei noch das Veneficium, die Vergiftung, genannt, wobei die Giftwirkung nicht natürlich erklärt werden könne. Hier glaubte man Dämonen am Werk. (Hansen, Zauberwahn, S. 10) Auch diese Missetat war Luther bekannt: "Sie reichen Giftbecher und Zaubersprüche dar, um Hass zu erregen." Luther sah alle diese Elemente des Schadenzaubers als Realität an.

Teufelspakt und Teufelsbuhlschaft

Martin Luther schätzte die Macht des Teufels sehr hoch ein: Der Teufel regiere die Welt. Hexerei und Zauberei seien seine Werke, mit denen er sogar Menschen töten könne - zum Beispiel mit Hilfe von Menschen, die sich in Übertretung des ersten Gebots mit dem Teufel verbünden.

Auch sexueller Verkehr zwischen dem Teufel und Menschen ist möglich: In Gestalt einer Frau vermag der Teufel oder ein Dämon den Samen des Mannes zu stehlen, um diesen Samen anschließend in Gestalt eines Mannes einer Frau zuzuführen. Diese Anschauung war eine scholastische Auslegung der biblischen Erzählung von den Engeln Gottes, die zur Erde hinabfuhren, einen menschlichen Leib annahmen, um Verkehr mit den Frauen zu haben. (Genesis 6,1-4) Hier tritt der Teufel lediglich als Vermittler in Erscheinung. Ob er nach Meinung Luthers auch direkt ein Kind zeugen könne, dazu hat sich der Reformator mal ablehnend, mal zustimmend geäußert.

Hexenflug, Verwandlung und Sabbat

Im volkstümlichen Glauben gab es die Vorstellung, dass es Menschen gäbe, die nachts umherfliegen könnten, um zu Teufelsbuhlschaften oder wilden Gelagen zu fliegen. (Hansen, Zauberwahn, S. 14) Dazu verwandelten sich die Personen in ein Tier, meist einen Vogel, oder benützten Tiere zum Flug.

Bis zum 13. Jahrhundert wurden solche Vorstellungen von der Kirche abgelehnt, in der Folgezeit blieben sie zumindest umstritten. Luther zeigte sich auch in diesem Punkt unentschlossen: Den Flug hielt er - mit einigen Zweifeln - für möglich, die Möglichkeit einer Verwandlung in ein Tier bestritt er hingegen. Jegliche scheinbare Verwandlungen seien Blendwerke des Teufels. Nur ganz am Rande erwähnte er den Hexensabbat.

Hexen töten?

Doch wie stand Martin Luther nun zur Verurteilung der Hexen und Hexer?

"Die Zauberinnen sollten getötet werden", schreibt der Reformator mehrmals, doch nicht wegen des Milchdiebstahls o.ä., sondern wegen der Lästerung gegen Christus, wegen der Verbundenheit mit dem Teufel (Haustein, Zauber- und Hexenwesen, S. 287.), aber auch zur Abschreckung anderer Menschen vor derartigen Vergehen.

Allerdings sprach Luther sich gegen einen panikartigen Hexenwahn aus. In einer Predigt vom 12. September 1529 sprach er, dass die Zuhörer nicht so ängstlich sein sollten, "dass ihr eine irgendwo auftretende Pustel oder Krankheit gleich den Zauberern zuschreibt."

 


Dieser Artikel ist eine Zusammenfassung einer Seminararbeit (2. Semester) an der Universität - GH- Essen: "Martin Luther und das Hexenwesen".

 


Literatur und Quellen (Auswahl):

Behringer, Wolfgang (Hg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland. München 1988

Hansen, Joseph: Zauberwahn, Inquisition und Hexenprozess im Mittelalter und die Entstehung der großen Hexenverfolgung. München 1900 (Neudruck Aalen 1964)

Haustein, Jörg: Martin Luthers Stellung zum Zauber- und Hexenwesen. Stuttgart/Berlin/Köln 1990

Luther, Martin: Gesammelte Werke. Kritische Gesamtausgabe. Weimar 1883ff.

Schormann, Gerhard: Hexenprozesse in Deutschland. Göttingen 1981.

 


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